STRAFRECHT – Herr Moszynski tritt vor den zuständigen Gerichten (Polizeigericht, Justizvollzugsgericht, Strafgericht) unabhängig von der Position des Mandanten (Inhaftierter, Angeklagter, Beschuldigter, Zivilpartei) auf. Die Kanzlei bietet auch Expertise im Finanzstrafrecht (Geldwäsche, Fälschung, Betrug)

Die strafrechtliche Verteidigung des Angeklagten

Jedes Verbrechen, Vergehen und jede Straftat kann mit einer Freiheitsstrafe von 8 Tagen bis zu lebenslanger Haft geahndet werden. Herr Moszynski verteidigt den Angeklagten, um eine Inhaftierung möglichst zu vermeiden. Für den Fall, dass Sie bereits inhaftiert sind, wird er alles tun, um Abhilfe zu schaffen (Anpassung der Auszeichnungen, Aussetzung der Auszeichnungen, elektronisches Armband usw.). Der Rechtsanwalt begleitet die Straftäter durch alle Phasen des Verfahrens: die Ermittlungsphase, die Anhörung und das Urteil, die Strafvollstreckung und die Berufung. Sie greift bei schweren Verbrechen und Vergehen ein:

    • Gefährdung der Person (Gefährdung anderer, unterlassene Hilfeleistung für eine gefährdete Person, Provokation zum Suizid usw.)
    • Angriff auf das Leben der Person (Mord, Attentat, Vergiftung)
    • Angriff auf die Integrität der Person (vorsätzliche Gewalt, unabsichtliche Gewalt, Folter und barbarische Handlungen, Drohungen etc.)
    • Sexueller Missbrauch (sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, sexuelle Belästigung, sexuelle Zurschaustellung etc.)
    • Drogenhandel
    • Computerbetrug
    • Fälschung und Verwendung von Fälschungen, Betrug und Untreue

Unterstützung für das Opfer

Herr Moszynski verteidigt die Opfer einer Straftat (Überfall, Diebstahl, Unfall usw.). Er begleitet seinen Mandanten durch jeden Verfahrensschritt, dh Einreichen einer Beschwerde, Einreichen einer Zivilklage, Einklagen Entschädigung durch das Opfer, usw.

Wirtschafts- und Finanzstrafrecht, Geldwäsche

Herr Moszynski praktiziert in den Bereichen Geschäft und Finanzstrafrecht. Dabei unterstützt und verteidigt er Unternehmen und deren Geschäftsführer, deren strafrechtliche Verantwortlichkeit in Frage kommt. Wenn Sie Opfer einer wirtschaftsstrafrechtlichen Straftat geworden sind, kann er Sie beraten und verteidigen, um Schadensersatz zu erlangen.