Der Rechtsanwalt unterliegt hinsichtlich seiner Honorare unterschiedlichen berufsrechtlichen und gerichtlichen Regelungen. Der Rechtsanwalt ist insbesondere verpflichtet, seinen Mandanten über die Berechnungsweise der Gebühren und dies bereits bei Akteneinreichung zu informieren.
Der Rechtsanwalt und sein Mandant können gemeinsam eine Honorarmethode auf Stunden- oder Pauschalbasis vereinbaren. Die Gebühr kann auch entsprechend dem erzielten Ergebnis angepasst werden.
Zu unterscheiden ist zwischen den Gebühren, die die vom Anwalt geleistete Arbeit vergüten, und den Verwaltungs- oder Gerichtskosten und Auslagen, die Sekretariatskosten, Gerichtsvollzieher, Gerichtsgebühren usw. entsprechen. Darüber hinaus hat der Rechtsanwalt die Pflicht, seinen Mandanten über die Bewertung der Gebührenberechnung nach Aktenfortschritt auf dem Laufenden zu halten.